• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_ce891db6-2311-4fb1-ba68-1632118a15e4

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn2
    xpPlanDate
    • 1964-01-20
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten; Ausnahmen sind zulässig, wenn die festgesetzten Grundflächen- und Geschoßflächenzahlen nicht überschritten werden. Die höchstzulässige Traufhöhe beträgt bei fünfgeschossigen Wohngebäuden 14,0 m. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung