• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_cedbb4fd-59c2-4866-adc4-c8dcbfdaaf5f

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Iserbrook22
    xpPlanDate
    • 1996-06-20
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • In den Mischgebieten sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Außerdem sind in dem überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Mischgebiet zwischen Simrockstraße und Schenefelder Landstraße Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. In dem Mischgebiet zwischen Bredkamp und Simrockstraße werden Ausnahmen für die in Satz 2 bezeichneten Einrichtungen ausgeschlossen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung