• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_cfdec401-912f-4488-9ad4-77ada01cc2c2

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    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf46
    xpPlanDate
    • 2023-03-21
    schluessel
    • § 2 Nr. 23
    text
    • In den mit (M3) bezeichneten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind die Knicks dauerhaft zu unterhalten. Die Knicks sind bei Erhaltung von Einzelbäumen alle 8 bis 12 Jahre auf den Stock zu setzen. Lücken in der Bepflanzung sind durch Nachpflanzungen zu schließen. Seitlich der Knicks sind Wildkrautsäume zu entwickeln und einmal in der zweiten Jahreshälfte zu mähen; das Mähgut ist zu entfernen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung