Im Gewerbegebiet sind die zur Fläche für Sportanlagen
ausgerichteten Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand
mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden,
mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m
Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.