• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_d01a60f8-27bc-4fc0-8a00-a5f9383572c4

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt33
    xpPlanDate
    • 2003-03-25
    schluessel
    • §2 Nr.8
    text
    • Die festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Leitungsrechten sind zulässig. Nutzungen, welche die Herstellung, Verlegung sowie Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung