Im Bereich der festgesetzten Flächen für die Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sin die erforderlichen Erschließungs- und Rettungswege zulässig. Ausnahmsweise kann in der Fläche für die Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen als Nebenanlage auch eine der technischen Versorgung des Plangebiets dienende Transformatorenstation zugelassen werden.