• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_d05d7450-4932-4c2c-81fc-409ff90dd584

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_d05d7450-4932-4c2c-81fc-409ff90dd584
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity6
    xpPlanDate
    • 2018-03-27
    schluessel
    • §2 Nr.9
    text
    • Die Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses muss mindestens 5 m über der angrenzenden Geländeoberkante liegen. Ausnahmsweise kann im Erdgeschoss eine Galerie eingebaut werden, wenn das Galeriegeschoss eine Grundfläche kleiner 50 vom Hundert (v. H.) der Grundfläche des Erdgeschosses einnimmt. In diesem Fall kann die Zahl der Vollgeschosse durch das Galeriegeschoss überschritten werden. Die Galerieebene muss einen Abstand von mindestens 1 m von der Innenseite der Außenfassade einhalten, wenn die Fassade transparent gestaltet ist.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung