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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel31
    xpPlanDate
    • 2024-01-12
    schluessel
    • §2 Nr.23
    text
    • Die mit einem Erhaltungsgebot festgesetzten Einzelbäume sind dauerhaft zu erhalten und Ersatzpflanzungen sind so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der jeweiligen Pflanzung als Einzelbaum beziehungsweise als Baumreihe erhalten bleibt. Eine geringfügige Abweichung von den festgesetzten Standorten der Einzelbäume kann zugelassen werden. Die innerhalb der privaten Grünfläche „Bodendenkmal“ festgesetzten Einzelbäume sind, nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit, als Habitatbäume zu erhalten und erst bei vollständigem Abgang durch die gleiche Baumart zu ersetzen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung