• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_d1037af2-f4ed-49de-9958-f00c5722ab55

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Finkenwerder37
    xpPlanDate
    • 2002-08-27
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind Bäume als geschlossene Reihe in einem Abstand von maximal 10 m zueinander zu pflanzen und in einer Breite von mindestens 15 m mit Sträuchern zu unterpflanzen. Für die Baumanpflanzungen sind großkronige Arten mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden, die eine Wuchshöhe von mindestens 20 m erreichen. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sind im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung