• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_d2109781-4135-4cdb-aff9-01cf3d3ab1c5

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_d2109781-4135-4cdb-aff9-01cf3d3ab1c5
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek72
    xpPlanDate
    • 2026-02-03
    schluessel
    • § 2 Nr. 23
    text
    • In den Allgemeinen Wohngebieten sind auf der Fläche für die Anpflanzung von Laubgehölzen als Abgrenzung zur öffentlichen Parkanlage Laubgehölzhecken bis zu einer Höhe von 1,50 m zu pflanzen. Mögliche Anpflanzungen zur öffentlichen Straßenverkehrsfläche sind als Laubgehölzhecken bis zu einer Höhe von 1,50 m herzustellen. Grundstücksseitig können Zäune zugelassen werden, wenn diese in ihrer Höhe die Hecke nicht überragen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung