• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_d21bb898-4d41-4992-9f7d-24d6212047e1

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity14
    xpPlanDate
    • 2016-01-05
    schluessel
    • §2 Nr.23
    text
    • Außer auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen sind die mit festgesetzten Gehrechten belegten Flächen der allgemeinen Wohngebiete und der Mischgebiete mit einem Anteil von mindestens 20 v. H. zu begrünen. Je 500 m² der mit festgesetzten Gehrechten belegten Flächen der allgemeinen Wohngebiete und der Mischgebiete ist mindestens ein großkroniger Baum oder je 250 m² ein kleinkroniger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung