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    xpVersion
    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen52
    xpPlanDate
    • 2020-04-28
    schluessel
    • §2 Nr.14
    text
    • Zwischen den überbaubaren Grundstücksflächen des allgemeinen Wohngebiets und den überbaubaren Grundstücksflächen des Gewerbegebiets sind entkoppelte Bodenplatten vorzusehen und die sich direkt berührenden Wände als geschlossene Gebäudeabschlusswände ohne Lüftungsöffnungen auszuführen. Im Gewerbegebiet sind Fenster oder Belichtungsöffnungen in den geschlossenen Gebäudeabschlusswänden, auf den Dächern sowie an den nach Westen und Osten gerichteten Fassaden mit nicht zu öffnenden Fenstern auszuführen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung