Die bis zu 15 Grad geneigten Dachflächen von Gebäuden
sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Von
einer Dachbegrünung kann in den Bereichen abgesehen
werden, die der Belichtung, Be- und Entlüftung, als Dachterrasse
oder der Aufnahme technischer Anlagen dienen.