In den Baugebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile wie zum Beispiel Vorbauten, Vordächer und Balkone in dem Maß zulässig, dass sie gemäß § 6 Absatz 6 der Hamburgischen Bauordnung bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht bleiben können, sofern der Kronenbereich von Straßenbäumen nicht berührt wird.