In den Baugebieten, mit Ausnahme der Flurstücke 648, 634, 633 an der Himmelstraße sowie 565 und 2871 an der Ohlsdorfer Straße, sind die Dachflächen von ein- und dreigeschossigen Gebäuden und Gebäudeteilen als Flachdach oder flach geneigtes Dach auszubilden und mindestens 80 v. H. der Dachflächen, mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.