• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_d5717b14-f3fe-45da-8d63-019cdbe01161

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_d5717b14-f3fe-45da-8d63-019cdbe01161
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D303
    xpPlanDate
    • 1957-05-26
    schluessel
    • Nr. 2.b)
    text
    • Die im Durchführungsplan als „bleibende Bauwerke" dargestellten Baulichkeiten können stehen bleiben, dürfen jedoch nicht erweitert und verändert und beim Abgang nicht bzw. nur innerhalb der im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen wiedererrichtet werden. Alle übrigen als „zu beseitigende Bauwerke" dargestellten Baulichkeiten dürfen nicht erweitert und verändert und beim Abgang nicht bzw. nur innerhalb der im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen wiedererrichtet werden. Sie sind bei der Umlegung, spätestens jedoch bei Ausführung der neuen Bebauung bzw. bei Inanspruchnahme der neu ausgewiesenen Straßenflächen, zu beseitigen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung