Soweit die Tiefgaragendächer nicht als begehbare Terrassen ausgebildet werden, ist eine mindestens 50 cm starke durchwurzelbare Überdeckung vorzusehen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muß auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.