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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel35-Lemsahl-Mellingstedt13
    xpPlanDate
    • 1999-06-18
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • Auf der mit „(4)" bezeichneten Fläche für Sport- und Spielanlagen sind innerhalb der überbaubaren Fläche Sporthallen, ein Vereinshaus und ein Umkleidegebäude zulässig. Auf der mit „(5)" bezeichneten Fläche für Sport- und Spielanlagen sind nur Gebäude mit Räumlichkeiten für sportliche Nutzungen (z.B. Gymnastik- und Fitness-räume) zulässig; Tennisplätze sind unzulässig. Weitere bauliche Anlagen des Hochbaus sind auf den mit „(4)" und „(5)" bezeichneten Flächen unzulässig. Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung