• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_d891f4fb-d28b-431a-9a9d-3397379ff350

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_d891f4fb-d28b-431a-9a9d-3397379ff350
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D107
    xpPlanDate
    • 1957-09-30
    schluessel
    • Nr. 2.1
    text
    • Die erdgeschossigen Garagen (GaE) sind als Gemeinschaftsanlagen für die Grundstücke mit einer Wohnhausbebauung bestimmt. Für die Grundstücke mit einer Geschäftshausbebauung: ist die Verpflichtung zur Schaffung von Einstellplätzen oder Garagen nach der Reichsgaragenordnung innerhalb der Geschäftshausbebauung auf dem einzelnen Baugrundstück oder innerhalb der Geschäftshausbebauung des Planbezirks zu erfüllen. Im übrigen ist die Verpflichtung zur Schaffung von Einstellplätzen oder Garagen nach der Reichsgaragenordnung für die Wohnhausbebauung des benachbarten Durchführungsplans D 190 (Planbezirk Bahnanlagen - Bramfelder Straße - Pfauenweg - Meisenstraße - Wachtelstraße - Geierstraße - Krausestraße - Lämmarsieth) in diesem Planbezirk mitzuerfüllen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung