Für festgesetzte Anpflanzungen und für Ersatzpflanzungen
von Bäumen und Hecken sind standortgerechte einheimische
Laubgehölzarten zu verwenden und dauerhaft
zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens
18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen,
aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene
Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu
begrünen. Heckenpflanzen müssen mindestens folgende
Qualität aufweisen: Zweimal verpflanzt, Höhe mindestens
60 cm. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.