Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen und Tiefgeschossen sind mit einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen, sofern sie nicht als Wegeflächen benötigt werden. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen und Tiefgeschossen muss auf einer Fläche von 12 m² die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.