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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld22
    xpPlanDate
    • 2005-01-18
    schluessel
    • §2 Nr.1.2
    text
    • Auf der privaten Fläche für Sport- und Spielanlagen gilt: Auf der mit „(1)" bezeichneten Fläche sind nur ein Vereinshaus und ein Sporthotel zulässig. Auf der mit „(2)" bezeichneten Fläche ist eine Tiefgarage, eine Sporthalle und ein Sporthotel zulässig. Die Unterkante des Garagenbodens darf nicht mehr als 2,75 m unter Erdgleiche des Höhenbezugspunktes auf dem Barsbütteler Stieg (17,43 über Normalnull Deckelhöhe Abwasser) liegen. Auf der mit „(3)" bezeichneten Fläche sind nur Sporthallen und eine Tiefgarage zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung