• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_da05ff0c-d1f5-48bb-8684-44deae6456f4

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    xpVersion
    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg40
    xpPlanDate
    • 2005-04-06
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Entlang der Straßen sind im allgemeinen Wohngebiet die Wohn- und Schlafräume sowie im Kerngebiet die Aufenthaltsräume von Gebäuden durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung