In den Gewerbegebieten sind nur solche Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 (Geräuschkontingentierung), Ausgabe 2006-12 weder am Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) noch in der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) überschreiten:
GE1: Lek, Tag: 50 dB(A) / Lek, Nacht: 35 dB(A)
GE2: Lek, Tag: 54 dB(A) / Lek, Nacht: 39 dB(A)
Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach nach DIN 45691 (Geräuschkontingentierung), Ausgabe 2006-12, Abschnitt 5, die zu kostenfreier Einsicht für jedermann im Staatsarchiv niedergelegt ist.