Im Gewerbegebiet sind die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen,
Aufenthaltsräume in Wohnungen, Unterrichtsräume
und Ähnliches mindestens mit einem resultierenden,
bewerteten Bauschalldämm-Maß R’w,ges =
45 dB, die Büroräume und Ähnliches mindestens mit
einem resultierenden, bewerteten Bauschalldämm-Maß
R’w,ges = 40 dB auszuführen.