In dem Baukörper westlich des Fischmarktes sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für diese schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. In dem Baukörper östlich des Fischmarktes muß für die schutzwürdigen Wohn- und Schlafräume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.