Im Bereich der privaten Grünfläche ist die Anlage von geschotterten Schauwegen zulässig. Im Bereich zwischen Anstaltsmauer und Ringgraben ist ein Schauweg aus nährstoffarmen Substrat (Kies-Sand-Gemisch) herzustellen und mit einem geeigneten Regiosaatgut für Trockenrasen zu begrünen.