Im Sondergebiet „Baustoffhandel" ist nur ein Betrieb zulässig, der mit Baustoffen handelt beziehungsweise diese lagert, wie zum Beispiel Schüttgüter (zum Beispiel Sand, Kies, Kiesel, Mörtel und Hochofenschlacke), Holz, Kalk, Gips, Zement, Glas, Verbundwerkstoffe, Baumetalle, Dicht- und Dämmstoffe, Mauer- und Dachsteine. Auf 25 vom Hundert der Fläche ist die Lagerung, Ausstellung und der Verkauf von Werkzeugen und sonstigem Baubedarf sowie von Gartenbedarf zulässig.