Im Gewerbegebiet sind Einkaufszentren und Verbrauchermärkte unzulässig. Im Gewerbegebiet nördlich der Schnellverkehrsstraße sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein. Im Gewerbegebiet südlich der Schnellverkehrsstraße kann ausnahmsweise die Zahl der Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen um zwei Vollgeschosse überschritten werden.