8. Innerhalb der in der Privaten Grünfläche festgesetzten Baugrenze für unterirdische bauliche Anlagen ist ein Eisspeicher mit einer Grundfläche von höchstens 200 m2 zulässig. Dieser ist mit einer mindestens 90 cm starken durchwurzelbarer Substrat-schicht zu überdecken und dauerhaft zu begrünen. Ausgenommen hiervon sind die festgesetzten mit Geh- und Fahrrechten zu belastenden Flächen sowie die Abde-ckung eines Zugangsschachtes mit einer Größe von bis zu einem Quadratmeter.