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    xpVersion
    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen67
    xpPlanDate
    • 2017-06-27
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise können Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, die mit Kraftfahrzeugen einschließlich Zubehör handeln. Ausnahmsweise können Tankstellenshops bis zu einer Geschossfläche von 150 m² zugelassen werden. Ausnahmsweise können Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert (v. H.) der mit Betriebsgebäuden überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als 150 m² Geschossfläche aufweisen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung