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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord17
    xpPlanDate
    • 2013-08-13
    schluessel
    • §2 Nr.13
    text
    • Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Für die anzupflanzenden Bäume sind großkronige Bäume zu setzen, die einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für Strauchplanzungen sind Sträucher mit einer Mindesthöhe von 1 m zu verwenden und je 2 m² ist ein Strauch zu pflanzen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung