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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued42
    xpPlanDate
    • 2019-05-31
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • In den Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Ebenerdige Stellplätze für den Besucherverkehr können ausnahmsweise zugelassen werden. Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Tiefgaragen müssen inklusive Überdeckung unter Erdgleiche liegen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung