Im reinen Wohngebiet dürfen auf Flurstück 3440 der Gemarkung Winterhude an der östlichsten Baugrenze Erker und auf Flurstück 3449 an den südlichen Baugrenzen der dreigeschossigen Baukörperausweisungen Balkone mehr als 1,5 m die Baugrenze überschreiten, wenn die Abstandsflächen auf eigenem Grund gewahrt bleiben.