Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände sind in rotbuntem Ziegelmauerwerk auszuführen mit einer Fassadengestaltung durch Roll- und Grenadierschichten. Für einzelne Architekturteile der Außenwände, wie Stürze, Gesimse, Brüstungen, Giebeldreiecke und Erker, können andere Baustoffe zugelassen werden, wenn Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt.