• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_e259e035-2b6a-4ed2-af39-dac67050e990

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marienthal23-Horn47
    xpPlanDate
    • 2005-03-08
    schluessel
    • §2 Nr.12
    text
    • Für festgesetzte An- und Ersatzpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Die in der Planzeichnung festgesetzten Einzelbäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm aufweisen; im Übrigen müssen großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Von den in der Planzeichnung festgesetzten Anpflanzstandorten sind geringfügige Abweichungen zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung