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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neustadt48
    xpPlanDate
    • 2020-10-06
    schluessel
    • §2 Nr.13
    text
    • Im allgemeinen Wohngebiet und im Vorhabengebiet sind mit Ausnahme der nördlich des Gebäudes Hütten 86 befindlichen Bebauung entlang der Straßenverkehrsflächen die Wohn-, Schlaf- und Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung dieser Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung