Vor Beginn von Gebäudeabrissarbeiten auf den Flurstücken
1855 und 1856 der Gemarkung Ottensen sind je
betreffendem Flurstück im näheren Umfeld mindestens
vier Nistkästen für Mauersegler, vier Nistkästen für Halbhöhlenbrüter
sowie vier Flachkästen als Quartiere für
Fledermäuse
an Gebäuden oder Ersatzbauwerken in fachlich
geeigneter Weise anzubringen und dauerhaft zu erhalten.