• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_e3d38c46-ae63-437a-8e45-ddbcdeb54ac2

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Tonndorf31
    xpPlanDate
    • 2005-06-29
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • In den allgemeinen Wohngebieten sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Seiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden, Dächern und durch Gestaltung der Fassaden der Gebäude geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung