• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_e453f0a5-7971-4648-b25a-afc2c97dc1bd

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity6
    xpPlanDate
    • 2018-03-27
    schluessel
    • §2 Nr.11
    text
    • Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu einer Tiefe von 1,5 m zugelassen werden. Ausnahmsweise kann auf der Westseite der mit „(A)“ bezeichneten Fläche des Kerngebietes eine Überschreitung der Baugrenze durch Balkone bis zu einer Tiefe von 3 m zugelassen werden, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden. Eine Überbauung der Straßenverkehrsfläche ist oberhalb einer lichten Höhe von 4 m zulässig. Eine Überbauung der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung auf der Westseite der mit „(A)“ bezeichneten Fläche des Kerngebietes ist oberhalb einer lichten Höhe von 5 m über Geländeoberkante zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung