• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_e4bac784-94f7-4449-b156-84a4c791c6a4

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_e4bac784-94f7-4449-b156-84a4c791c6a4
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek81
    xpPlanDate
    • 2018-09-17
    schluessel
    • § 2 Nr. 4
    text
    • In den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen der Mischgebiete sind Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Hamburg (Hamburgisches Spielhallengesetz – HmbSpielhG) vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), geändert am 20. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 323), die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. In den übrigen Teilen der Mischgebiete werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung