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    • 5.2
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    • BP_Plan
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    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    schluessel
    • §2 Nr. 6
    text
    • Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Mobilität und Gewerbe“ sind zulässig: 6.1 öffentliche Parkstände und private Stellplätze für den motorisierten Individualverkehr einschließlich Sharing-Angebote und Kurzzeitparken, 6.2 öffentliche und private Fahrradstellplätze einschließlich Sharing-Angebote, 6.3 nicht wesentlich störende Anlagen zum Umschlag und zur Lagerung von Kurier-, Express- und Paketsendungen sowie zur Recyclingsammlung, 6.4 den oben genannten Nutzungen zugeordnete, nicht wesentliche störende mobilitäts- und logistikbezogene Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe und 6.5 der Versorgung des Gebiets dienende Läden sowie Schank- und Speisewirtschaften.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung