Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Mobilität und Gewerbe“ sind zulässig:
6.1 öffentliche Parkstände und private Stellplätze für den motorisierten Individualverkehr einschließlich Sharing-Angebote und Kurzzeitparken,
6.2 öffentliche und private Fahrradstellplätze einschließlich Sharing-Angebote,
6.3 nicht wesentlich störende Anlagen zum Umschlag und zur Lagerung von Kurier-, Express- und Paketsendungen sowie zur Recyclingsammlung,
6.4 den oben genannten Nutzungen zugeordnete, nicht wesentliche störende mobilitäts- und logistikbezogene Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe und
6.5 der Versorgung des Gebiets dienende Läden sowie Schank- und Speisewirtschaften.