Im Plangebiet ist das auf den Grundstücken anfallende
Niederschlagswasser auf den jeweiligen Grundstücken
zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt
wird. Sollte im Einzelfall eine Versickerung nicht möglich
sein, kann ausnahmsweise eine Einleitung des
nicht versickerbaren Niederschlagswassers nach Maßgabe
der zuständigen Stelle in das Siel zugelassen werden.