Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen und auf anderen
unterirdischen Gebäudeteilen sind, mit Ausnahme
befestigter Flächen (zum Beispiel Terrassen, Wege, Kraftfahrzeug-
oder Fahrradstellplätze), mit einem mindestens
50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu
versehen und zu begrünen. Soweit Bäume angepflanzt
werden, ist ein mindestens 100 cm starker durchwurzelbarer
Substrataufbau auf einer Fläche von mindestens
12 m² vorzusehen.