Die Neubebauung ist an ein Fernwärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung anzuschließen; soweit Produktionsabläufe eine Gasversorgung zwingend erfordern, sind Ausnahmen zulässig. In Bereichen, in denen ein Wärmeversorgungsnetz nicht besteht, sind Feuerstätten für leichtes Heizöl und gasförmige Brennstoffe sowie Sonnenenergie oder Wärmerückgewinnungsanlagen zulässig.