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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Curslack20
    xpPlanDate
    • 2015-02-27
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • In dem allgemeinen Wohngebiet sind für Wohngebäude Flächen, die tiefer als 2m über NN liegen, auf 2m über NN aufzuhöhen. Abgrabungen unterhalb von 2m über NN sind unzulässig. Des Weiteren sind Geländeaufhöhungen nur zulässig a) für Rampen, die zur Erschließung erforderlich sind, oder b) bis zur Oberkante der für die Erschließung erforderlichen öffentlichen Straßenverkehrsfläche, sofern der Abstand zwischen Hauptgebäude und Straßenverkehrsfläche weniger als 6m beträgt.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung