• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_e87bcccf-4ecd-4793-95d8-fdb4da84d165

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen40
    xpPlanDate
    • 2012-08-03
    schluessel
    • §2 Nr.19
    text
    • Für festgesetzte Baum- oder Strauchpflanzungen in den allgemeinen Wohngebieten sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung