• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_e8b721fd-d3db-4e13-ac29-9ac60027ad4c

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen67
    xpPlanDate
    • 2022-05-20
    schluessel
    • §2.7
    text
    • Die festgesetzten Gebäudehöhen können ausnahmsweise durch Technikgeschosse und technische oder erforderliche Aufbauten, wie Fahrstuhlüberfahrten, Treppenräume, Dachaufbauten und Zu- und Abluftanlagen bis zu einer Höhe von maximal 2,5 m überschritten werden, jedoch nur solange das Verhältnis der Überschreitung der Gebäudehöhe (vertikal) zum Abstand der Technikgeschosse oder erforderliche Aufbauten von der Außenfassade (horizontal) von mindestens 1:1 eingehalten wird, die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden und diese keine wesentliche Verschattung von Fassaden benachbarter Wohngebäude bewirken.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung