In den Baugebieten ist für je 150 m² der nicht überbaubaren
Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder
für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche
mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Zu begrünende
Tiefgaragenflächen sind dabei mitzurechnen.