Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege
beanspruchten Flächen von baulichen Anlagen, durch die
das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, sind mit
einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Sub-
strataufbau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflan-
zende Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzel-
baren Substrataufbaus im Bereich der Bäume auf einer
Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 1 m
betragen.